Allgemeine Geschäftsbedingungen
IHC | Institut für Hypnose und Coaching
Inhalt
Geltungsbereich I
Allgemeine Bedingungen für die Leistungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Employee Assistance Program Vertrag mit ihrem Arbeitgeber
Geltungsbereich II
Allgemeine Bedingungen für Klientinnen und Klienten im direkten Vertragsverhältnis sowohl im Praxisgeschäft, bei etwaigen Hausbesuchen sowie bei der Inanspruchnahme von digitalisierten- bzw. online Angeboten
Geltungsbereich I
Allgemeine Bedingungen für die Leistungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Employee Assistance Program Vertrag mit ihrem Arbeitgeber
- Vertragsschluss
1.1 Herr Tobias Paul als Inhaber des Institut für Hypnose und Coaching (im Folgenden kurz „IHC“) hat mit Ihrem Arbeitgeber einen Vertrag geschlossen, auf dessen Grundlage Sie Leistungen des IHC in Anspruch nehmen können. Darüber, welche konkreten Leistungen dies beinhaltet, informiert Sie Ihr Arbeitgeber. Gerne können Sie sich bei diesbezüglichen Fragen aber auch an uns wenden. Insbesondere finden Sie wichtige Informationen u.a. auch auf der für Teilnehmer am EAP eingerichteten Internetseite unter: https://ihc-deutschland.de/eap/eap-mitarbeiter/
1.2 Auf der Grundlage des vorgenannten Vertrages können Sie sich zur Inanspruchnahme unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar an uns wenden, ohne Ihren Arbeitgeber hierüber informieren zu müssen.
1.3 Auch wir informieren Ihren Arbeitgeber entsprechend der beigefügten
„Datenschutzinformation für Klienten“ nicht darüber, welche Person unsere vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen hat.
1.4 Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen gilt die „Datenschutzinformation für Klienten“ und die nachstehenden Bedingungen.
- Unsere Leistungen
2.1 Soweit im Folgenden von (unseren) Leistungen die Rede ist, sind stets diejenigen Leistungen gemeint, die von dem Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber umfasst sind. Soweit Sie darüber hinaus von uns angebotene Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die nicht von dem Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber umfasst sind, können Sie dies auf der Grundlage eines gesondert mit uns abzuschließenden Vertrages gerne tun. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Geltungsbereiches II der AGB.
2.2 Unsere Leistung ist eine systemisch lösungsorientierte Kurzzeitberatung auf vertraulicher, anonymer Basis für alle Beschäftigten im Unternehmen. Hierzu zählen neben den Angestellten auch Führungskräfte sowie Geschäftsführer(innen) und Inhaber(innen). Sie umfasst Beratungen zu gesundheitlichen, beruflichen und persönlichen Fragestellungen vor allem im psychischen- aber auch physischen Bereich. Hierzu zählen zwischenmenschliche Problemstellungen und Konflikte, Umgang mit wachsenden Anforderungen und Veränderungsprozesse, Mobbing, sexuelle Belästigung, Krankheiten, Stress und Erschöpfungszustände, Angst, Burnout, Depression, Nervosität, Unzufriedenheit, Schlafstörungen, Sucht, finanzielle Schwierigkeiten, Erziehungskultur der Kinder, Aggression, Kriminalität, Traumabewältigung, Hilfe bei Entscheidungsfindungen sowie im Zeit- und Selbstmanagement. Fällt ein Beratungsthema nicht in den Kompetenzbereich von IHC so spricht IHC eine Empfehlung aus und verweist an ein Netzwerk von Spezialisten.
2.3 Unsere Leistungen erbringen wir telefonisch, in Form von Onlinekursen oder im Praxisgeschäft bzw. bei Hausbesuchen. Maßgeblich hierfür ist der Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber bzw. ein eventueller Einzelvertrag mit Ihnen selbst.
2.4 Bei unseren Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Das bedeutet, wir schulden weder einen Erfolg, noch können und dürfen wir ein Heilungsversprechen abgeben.
- Vergütung / Schutzgebühr
3.1 Sie schulden uns keine Vergütung, wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Unsere Vergütung entrichtet Ihr Arbeitgeber pauschal für Ihr Recht, unsere vertraglich vereinbarten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch über den Weg der Vergütung Ihr Arbeitgeber keine Information darüber erhält, welche seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unsere Leistung in Anspruch genommen hat.
3.2 Für die Erbringung unserer Leistungen an einem unserer Standorte vereinbaren wir mit Ihnen eine Schutzgebühr von Euro 50,00 brutto/Sitzung. Für die Durchführung von Hausbesuchen vereinbaren wir mit Ihnen eine Schutzgebühr von Euro 170,00 brutto/Hausbesuch und bei Inanspruchnahme der online Kurse wird eine Schutzgebühr von Euro 5,00 brutto/Mon. berechnet.
- Leistungsverweigerung
Wir sind berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn ein Vertrauensverhältnis mit Ihnen nicht aufgebaut werden kann – insbesondere, wenn Sie gegen Ihre Verpflichtung aus den Ziffern 5 und 6 verstoßen, oder unsere Leistungen aus medizinischen Gründen kontraindiziert wäre.
- Ihre Mitarbeit
Auch wenn wir keinen Erfolg schulden, ist es unser Ziel und Ehrgeiz, erfolgreich für Sie tätig zu werden. Um uns dies zu ermöglichen aber auch zur Prüfung einer möglichen Kontraindikation sind Sie verpflichtet, uns vor Beginn unserer Leistungen auf folgendes ungefragt hinzuweisen:
– Kürzliches Erleiden eines Herzinfarkts, Schlaganfalls oder einer Enzephalitis, sowie Erkrankungen des zentralen Nervensystems o.ä.
– das Vorliegen psychischer Krankheiten insbesondere Psychose (Schizophrenie, endogene Depression, Zyklothymie, Manie) oder paranoiden Vorstellungen
– Die Einnahme von Psychopharmaka, Neuroleptika, Antidepressiva-
– Im Falle einer vereinbarten Hypnosetherapie zusätzlich: Das Vorliegen einer Borderline- oder narzistischen Störungen, weil die veränderte Realitätsorientierung innerhalb der Trance nur dann zum Erfolg führen kann, wenn der notwendige Rapport gehalten werden kann; psychologischen Behandlung bei einem Arzt oder einem Psychologen oder Psychiater; bei Raucherentwöhnung das etwaige Vorliegen einer pathologischen Suchterkrankung; bei Hypnose zur Gewichtsreduktion eine etwaige krankhafte Adipositas; das möglicherweise Vorliegen einer Schwangerschaft;
und etwaige Fragen von uns zu Ihren persönlichen und medizinischen Verhältnissen sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
- Urheberrechte
Sämtliche durch IHC zur Verfügung gestellten Materialien, Objekte und Unterlagen (digital, gedruckt, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht des Inhabers der IHC. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung oder Weitergabe in elektronischer sowie gedruckter Form, wenn auch nur auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet und kann eine empfindliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen. Sämtliche Unterlagen und Materialien sind also ausschließlich direkt für den Klienten bestimmt, der die jeweilige Leistung gebucht und in Anspruch genommen hat. Auch Vervielfältigungen, Kopieren, in welcher Form auch immer, ist verboten und verletzt nationale wie internationale Gesetze. Ebenso ist es dem Klienten strikt untersagt, eine Online-(Video-)Sitzung oder Online-Kurse, ohne ausdrücklich schriftliche Genehmigung durch IHC aufzuzeichnen und die Aufzeichnung zu verwenden. Dies gilt sowohl für die eigene als auch fremde Nutzung der Sitzung und deren Inhalte.
- Haftung
Bei der Verletzung von Leib und Leben haftet der Inhaber der IHC und seine Angestellten dem Klienten ohne Beschränkung. Im Übrigen haftet der Inhaber der IHC und seine Angestellten gegenüber dem Klienten nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
- Form und Salvatorische Klausel
8.1 Diese Allgemeinen Bedingungen geben sämtliche getroffenen Vereinbarungen vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis oder dessen Änderung. Die Rechtswirksamkeit mündlicher Vereinbarungen ist ausdrücklich abbedungen.
8.2 Unter Textform verstehen die Parteien Brief und E-Mail. Nicht unter die Textform fallen Nachrichten über Messenger Dienste wie WhatsApp oder ähnliches.
8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander etwaige Änderungen von Wohn- oder Geschäftsanschrift, E-Mail-Adresse oder Faxnummer (insgesamt „Anschrift“) unverzüglich mitzuteilen. Meldungen in Textform gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte der absendenden Vertragspartei bekannt gewordenen Anschrift abgesandt worden sind. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine Erklärung von besonderer Bedeutung, insbesondere um eine Abmahnung wegen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten oder um eine Kündigung handelt oder wenn eine Mitteilung an die absendende Vertragspartei als unzustellbar zurückgelangt und die Unzustellbarkeit nicht von der anderen Vertragspartei zu vertreten ist, oder wenn die absendende Vertragspartei erkennt, dass die Erklärung aufgrund einer allgemeinen Störung nicht zugegangen ist.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des Gesamtvertrages am nächsten kommt. Sollte der Vertragszweck mit einer wirksamen oder durchführbaren Regelung nicht erzielbar sein, so ist jede Vertragspartei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. In diesem Fall ist keine Vertragspartei zur Rückgewähr der von der anderen Vertragspartei empfangenen Leistungen verpflichtet. Entsprechendes gilt, sollte der Vertrag eine Lücke enthalten.
Geltungsbereich II
Allgemeine Bedingungen für Klientinnen und Klienten im direkten Vertragsverhältnis sowohl im Praxisgeschäft, bei etwaigen Hausbesuchen sowie bei der Inanspruchnahme von digitalisierten- bzw. online Angeboten
- 1 Vertragsschluss
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen IHC Standorte bzw. der einzelnen selbständig tätigen IHC Standortleiter sowie der Hauptgeschäftsstelle des IHC | Institut für Hypnose und Coaching gelten übergreifend und für alle Leistungen zwischen dem IHC und dem Klienten bzw. Kunden, Lizenz- oder Kooperations- oder sonstigem Geschäftspartner.
Klienten / Kunden / Partner können natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, mit denen das IHC in Geschäftsbeziehung tritt. Zu beachten ist, dass an den einzelnen Standorten immer zusätzlich die AGB des jeweiligen Standortleiters gelten und dass ein Vertragsverhältnis im Rahmen einer Leistung immer direkt mit dem einzelnen Standortleiter zustande kommt, sofern dieser selbständig tätig ist. Gleiches gilt auch bei Verträgen und Aufträgen zwischen Kooperations- und Lizenz Partnern von IHC mit einem Klienten oder Kunden.
Abweichende, widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten / Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Termine, Leistungen und Sitzungsdauer
Termine für Hypnosesitzungen können telefonisch, per Email, auf postalischem Wege und auch in persönlicher Absprache vereinbart werden. Die Rechtsverbindlichkeit besteht dabei nicht erst in einer schriftlichen Auftragsform oder Zusage, sondern bereits durch eine Vereinbarung per Email, mündlich oder fernmündlich.
Die vom IHC eingesetzten Standortleiter bzw. Hypnotiseure können die Qualifikation als Heilpraktiker für Psychotherapie oder Arzt besitzen. Unsere Vertragspartner mit der entsprechenden Ausbildung sind im Rahmen ihrer Arbeit gesetzlich zur Behandlung von Krankheiten mittels Hypnose berechtigt. Der jeweilige Hypnosetherapeut des IHC wird bei Vorhandensein seiner Qualifikation mit Heilerlaubnis, diese auf geeignete Weise seinen Klienten kenntlich machen. Sollte der IHC Hypnotiseur nicht zur medizinischen Hypnose berechtigt sein, so darf er dennoch Hypnose anbieten. Diese nichtmedizinische Hypnose bildet grundsätzlich den Standard aller IHC Hypnose Sitzungen, und zwar vollkommen unabhängig vom Thema.
Die Basis aller IHC Hypnosen ist eine Kombination aus Lebensberatung, Coaching und Tiefenentspannung, welche teilweise mit hypnotischen Mitteln, Sprachmustern und Werkzeugen dem Klienten / Kunden vermittelt werden und welches sich auch positiv auf diverse Unannehmlichkeiten, Probleme oder Krankheiten auswirken kann.
Bei den von IHC angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Das bedeutet, IHC schuldet weder einen Erfolg noch können und dürfen wir ein Heilversprechen abgeben. Garantien zur Heilung werden auch darum nicht gegeben, da es bei vielen Veränderungsprozessen der Mitwirkung des Klienten / Kunden bedarf, was seitens von IHC nicht zu verantworten ist.
Auch wenn wir keinen Erfolg schulden, ist es unser Ziel und Ehrgeiz, erfolgreich für Sie tätig zu werden. Um dies zu ermöglichen, aber auch zur Prüfung einer möglichen Kontraindikation sind Sie verpflichtet, uns vor Beginn unserer Leistungen auf folgendes ungefragt hinzuweisen:
- Kürzliches Erleiden eines Herzinfarkts, Schlaganfalls oder einer Enzephalitis, sowie Erkrankungen des zentralen Nervensystems o.ä.
- das Vorliegen psychischer Krankheiten insbesondere Psychose (Schizophrenie, endogene Depression, Zyklothymia, Manie) oder paranoiden Vorstellungen
- Die Einnahme von Psychopharmaka, Neuroleptika, Antidepressiva-
- Im Falle einer vereinbarten Hypnosetherapie zusätzlich: Das Vorliegen einer Borderline- oder narzistischen Störungen, weil die veränderte Realitätsorientierung innerhalb der Trance nur dann zum Erfolg führen kann, wenn der notwendige Rapport gehalten werden kann; psychologischen Behandlung bei einem Arzt oder einem Psychologen oder Psychiater; bei Raucherentwöhnung das etwaige Vorliegen einer pathologischen Suchterkrankung; bei Hypnose zur Gewichtsreduktion eine etwaige krankhafte Adipositas; das möglicherweise Vorliegen einer Schwangerschaft
- und etwaige Fragen von uns zu Ihren persönlichen und medizinischen Verhältnissen, die wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Der Erfolg einer Hypnose-Sitzung hängt maßgeblich von dem Willen und der Aufmerksamkeit des Klienten / Kunden ab. Die Tätigkeit des Hypnotiseurs ersetzt nicht die eines Arztes, Psychiaters oder Heilpraktikers. Der Hypnotiseur behandelt weder Krankheiten noch stellt er Diagnosen. Als Resultat der Hypnose-Sitzungen wird ein stark verbessertes Lebensgefühl angestrebt, das sich auch positiv auf eine eventuelle externe Therapie psychischer und körperlicher Krankheiten auswirken kann. Der Hypnotiseur arbeitet aus diesem Grund und bei Erfordernis eng mit Ärzten und Psychotherapeuten zusammen und behält sich das Recht vor, Sie als Klienten im Bedarfsfall an einen Spezialisten zu verweisen bzw. abzulehnen.
Eine einzelne Hypnose Sitzung erfolgt i.d.R. in einem Zeitrahmen von bis zu 2 Sitzungsstunden. Hierbei ist festgelegt, dass eine Sitzungsstunde 45 Zeitminuten entspricht. Die Anzahl der Hypnose Sitzungen hängt maßgeblich vom Thema und der Persönlichkeitsstruktur des Klienten ab. Das IHC spricht gern Empfehlungen aus, die jedoch keine Verbindlichkeit darstellen. Neben der Durchführung der Sitzungen im Rahmen von bis zu 2 Sitzungsstunden mit mehrfachen Wiederholungen ist es im IHC möglich, sogenannte Intensivsitzungen zu buchen. Diese Intensivsitzungen werden im Rahmen von HypnoMed bzw. der HypnoKur angeboten und können die Veränderungsarbeit signifikant beschleunigen. Bei den Intensivsitzungen gilt keine festgelegte Sitzungszeit für die Einzelsitzung. Diese richtet sich ausschließlich nach der Persönlichkeitsstruktur des Klienten in Abstimmung mit dem fachkundigen Hypnotiseur, der im Rahmen einer angestrebten positiven Entwicklung und unter Beachtung der Aufnahmefähigkeit und Gesundheit des Klienten den zeitlichen Rahmen im Verlauf der Sitzungsarbeit bestimmt.
- 3 Abrechnung
Die Abrechnung einer Leistung erfolgt immer direkt zwischen dem IHC und dem Klienten / Kunden. Im Falle eines Kooperations- bzw. Lizenzpartners erfolgt die Abrechnung direkt mit diesem und seinem Kunden. Eine Abrechnung gegenüber Dritten, wie z.B. Versicherungen, ist nicht möglich. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt bei Hypnose Sitzungen in bar bzw. Vorkasse per Überweisung.
Für Hypnose Sitzungen kann eine Vorauszahlung per Überweisung (Vorkasse) verlangt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto. Im Falle jeglichen Zahlungsverzuges behält sich IHC vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in üblicher Höhe in Rechnung zu stellen. Die Fälligkeit eines Rechnungsbetrages oder Teilbetrages kann nicht von einem unmittelbaren Erfolg abhängig gemacht werden.
- 4 Bild- und Tonaufnahmen
Sowohl in der Hypnose Ausbildung wie auch bei einzelnen Hypnose Sitzungen oder Hypnose Programmen können Bild- und Tonaufnahmen erfolgen, denen der Klient / Kunde / Auszubildende / Seminarteilnehmer / Begleitperson ausdrücklich zustimmt. IHC ist berechtigt diese Aufnahmen zur Steigerung des Ausbildungs- bzw. Hypnose-Erfolges zu nutzen und darüber hinaus auch für internen oder externen Gebrauch zu verwenden. Hierzu zählt auch der Gebrauch zu Werbezwecken. Die gefilmten Personen treten jegliche Rechte und Ansprüche an IHC ab und erklären sich mit dieser Regelung uneingeschränkt einverstanden. Ein späterer Widerruf ist nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
- 5 Rücktritt / Ausfall von Veranstaltungen / Storno
Bei aktiver oder passiver Stornierung einer vereinbarten Hypnose Sitzung gilt wie folgt: Begründetes Fernbleiben, Absage bzw. Storno einer vereinbarten Hypnose Sitzung in einer unserer Praxen bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt ohne Gebührenberechnung seitens des IHC, sofern ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 2 Wochen durchgeführt wird. Kommt es zu keinem Ersatztermin innerhalb dieser Zeit oder erfolgt eine aktive bzw. passive Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin (hierzu zählt auch ein unbegründetes Fernbleiben bzw. ein Nichterscheinen zum Termin) gilt der volle Satz der gebuchten Hypnosesitzung bzw. der komplett gebuchten Leistung, als Ausfallentschädigung vereinbart. Diese Regelung gilt unabhängig etwaiger Begründungen und zählt auch für Hypnose-Programme, die unterschiedlich strukturiert sein können. Die Ausfallentschädigung ist sofort zur Zahlung fällig. Abzüge sind hierbei unzulässig.
Die Absage einer Teilnahme an einer Hypnoseausbildung ist bis 60 Tage vor dem Termin jederzeit möglich. Die damit verbundene Umbuchung auf einen anderen Kurs erfolgt ohne Aufwandsentschädigung. Absagen innerhalb von 59 Tagen vor dem Termin können nur berücksichtigt werden, wenn ein Ersatzteilnehmer für den gebuchten Platz gefunden wird, der die Teilnahmebedingungen erfüllt. In diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % der Kursgebühr, mindestens jedoch i.H.v. 200,00 Euro zuzüglich MwSt. an. Wird kein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden, kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden.
Ausbildungstermine können vom IHC aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Ausbildungsleiters, o.ä.) abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Fall zeitnah in voller Höhe zurückerstattet.
- 6 Ablehnung / Ausschluss von Ausbildungsteilnehmern oder Klienten
Das IHC ist ermächtigt, Teilnehmer einer Ausbildung bzw. Klienten von einer Hypnosesitzung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zu 100 % zurückerstattet. Teilnehmer, die sich vertragswidrig verhalten oder wiederholt den Ablauf von Ausbildungen oder Hypnosesitzungen stören, können gleichfalls ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt unsere Leistungen zu verweigern, wenn ein Vertragsverhältnis nicht aufgebaut werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn Klienten / Kunden oder Kursteilnehmer gegen Ihre Verpflichtungen zur Mitwirkung verstoßen, oder unsere Leistungen aus medizinischen Gründen kontraindiziert wären.
- 7 Gutscheine
Sämtliche vom IHC ausgestellten Gutscheine sind mit dem auf dem Gutschein angegebenen Wert / Betrag gültig. Mit dem Einlösen des Gutscheines akzeptiert der Gutscheininhaber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IHC. Das Verfallsdatum für einen Gutschein endet mit Ablauf des 30sten Tages nach Ausstellung. Sämtliche Gutscheine sind grundsätzlich uneingeschränkt übertragbar. Die Einlösung ist jedoch auf einen Gutschein pro Person und Behandlungsthema, unabhängig der Anzahl der Sitzungen, begrenzt.
- 8 Onlinekurse, digitale Produkte und Urheberrechte
Wir bemühen uns, unsere Online-Kurse ohne Störungen möglichst dauerhaft bereitzustellen. Da dies technisch nicht immer möglich ist, übernehmen wir keine Gewähr für eine störungsfreie Bereitstellung oder eine bestimmte Verfügbarkeit unserer Online-Kurse. Außerdem besteht kein Anspruch darauf, dass wir einzelne Funktionen dauerhaft aufrechterhalten.
Sämtliche durch IHC zur Verfügung gestellten Materialien, Objekte und Unterlagen (digital, gedruckt, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht des Inhabers der IHC. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung oder Weitergabe in elektronischer sowie gedruckter Form, wenn auch nur auszugsweise, ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet und kann eine empfindliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen. Sämtliche Unterlagen und Materialien sind also ausschließlich direkt für den Klienten bestimmt, der die jeweilige Leistung gebucht und in Anspruch genommen hat. Auch Vervielfältigungen, Kopieren, in welcher Form auch immer, ist verboten und verletzt nationale wie internationale Gesetze. Ebenso ist es dem Klienten strikt untersagt, eine Online-(Video-)Sitzung oder Online-Kurse, ohne ausdrücklich schriftliche Genehmigung durch IHC aufzuzeichnen und die Aufzeichnung zu verwenden. Dies gilt sowohl für die eigene als auch fremde Nutzung der Sitzung und deren Inhalte.
- 9 Haftung
Bei der Verletzung von Leib und Leben haftet der Inhaber des IHC sowie seine Angestellten dem Klienten gegenüber uneingeschränkt. Im Übrigen haftet IHC im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Gegenstände die in die Workshops, Schulungsveranstaltungen oder Hypnosesitzungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung. Bezüglich des eigenen Gesundheitszustandes (psychisch und physisch) trägt jeder Teilnehmer/ in selbst die Verantwortung für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, Seminaren, Behandlungen und Hypnosesitzungen.
Das IHC haftet grundsätzlich nicht für ein eventuelles Fehlverhalten seiner einzelnen, selbständig arbeitenden Standortleiter oder deren Mitarbeiter. Ein Rechtsgeschäft kommt mit dem jeweiligen Standortleiter zu Stande und somit sind auch eventuelle Ansprüche aus diesem mit dem jeweiligen Standortleiter zu klären. Gleiches gilt für versicherungstechnische Schäden wie Haftpflichtschäden o.ä.. Es gelten immer die AGB des jeweiligen Standortes nachrangig zu diesen hier beschriebenen AGB von IHC.
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- 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen einem Kunden, Lieferanten, Klienten, Seminarteilnehmer o.a. Geschäftspartner mit dem IHC oder dessen Vertreter bzw. Inhaber ist Gera, der Ort des Firmensitzes von IHC.
- 11 Schlussbestimmungen
Für Verträge und dessen Durchführungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Internetdarstellungen, Werbungen, Flyer o.ä. einer der Darstellungen der hier aufgeführten AGB widersprechen, so gelten vorrangig die hier aufgeführten AGB als erste Rechtsgrundlage. Sollte eine der vorstehenden Klauseln der AGB ungültig sein, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und bestätigt werden.